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Heraldik und Vexillologie - Was ist Heraldik?

WAS IST HERALDIK?

I. Heraldik ist ein wesentlicher Bestandteil der Kunstgeschichte und hat durch ihre Wirkung geholfen, dass diese eine beachtliche Einheit geworden ist.
Im Mittelalter bedeutete Heraldik ein philosophisches Wissen, heute aber ist sie ein zusaetzliches Wissen der Kunstgeschichte.

II. - Das Wissen um die Heraldik beruht zunaechst auf der Wahrnehmung des Wappens, der Kenntnis des »Ablesens« und der »Blasonierung« desselben sowie ihre Evidenzhaltung.
Das Wappen ohne fachliche Erklaerung kann rechtlich nicht geltend gemacht werden, d.h. dass es auch rechtlich nicht geschuetzt werden kann.

III.
- Die Heraldik als Wissen setzt die Fachlichkeit, die Kenntnis der Wappenfuehrung und des he-raldischen Wappenrechtes voraus.
Das heraldische Recht ist autochton aber nicht identisch mit dem Autorenrecht wie es in der Em-blemographie und Architektur gueltig ist.

IV.
- Die Heraldik als Wissen ergibt die Kenntnis der Nachahmung sowie das Schaffen und die Er-stellung eines neuen Wappens.
Um die ersten beiden zu verstehen, bedarf es der Kenntnis der Sphragistik (Siegelkunde), der Sphaleristik (Medaillenkunde), der Insigniologie (Lehre von den Abzeichen), der Ikonologie (Lehre vom Sinngehalt alter Bildwerke), der Archontologie (Lehre von den hoechsten Wuerden-traegern in alter Zeit), der Nobilistik (Adelserhebungen) u.a.
Ausserdem ist die Kenntnis der heraldischen Zoologie und der heraldischen Botanik unentbehrlich, weil die Symbole fast nie mit den natuerlichen Bildern uebereinstimmen.

V.
- Die Heraldik als Wissen setzt die Kenntnis der heraldischen Geschichte und der heraldischen Kunst voraus.
Zu letzterer gehoert die Beherrschung aller heraldichen Rechtmaessigkeiten und Feinheiten, die oftmals in den einschlaegigen Buechern nicht aufscheinen.

VI.
- Die Heraldik als Wissen bewirkt auch die Kenntnis, wie sie mit den anderen Wissenschaften verflochten ist. Das waeren: Soziologie, Genealogie, Waffengeschichte, aber auch Wirschafts-, Politik- und Sozialgeschichte, Kunstgeschichte und Kirchliche Geschichte.

VII. - Das Wappen ist als staendiger Repraesentant der Person, der Sippe, der kirchlichen Organisation, aber auch eines Ortes, eines Marktes, der Staedte, des Landes oder des Staates. So unterscheidet man: 

                   - PERSOENLICHE- bzw. SIPPENHERALDIK, 
                   - STAENDISCHE-, 
                   - KIRCHLICHE- und 
                   - ORTSHERALDIK.
 


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